AGB
1. Anwendungsbereich
Die Geschäftsbedingungen von VIVA-Ferien AG in 7500 St. Moritz sind integrierter Bestandteil der Reservationsbestätigung zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermittler im Auftrag des Wohnungseigentümers.
2. Buchung einer Ferienwohnung von VIVA-Ferien AG
Mit der Buchung einer Ferienwohnung oder Ferienhaus in schriftlicher Form, per Mail oder online schliessen Sie eine verbindliche Mietvereinbarung mit VIVA-Ferien AG als Vermittler ab. Die aufgeführten Rechte und Pflichten werden somit für beide Seiten wirksam.
2.1. Mit der Zusendung unserer Reservationsbestätigung (auch mit elektronischer Kommunikation) werden Rechte und Pflichten gemäss unserer AGB’s rechtsgültig. Die aufgeführten Zahlungen müssen fristgerecht überwiesen werden, ansonsten wird Ihre Reservation hinfällig und VIVA-Ferien AG hat das Recht frei über das Ferienobjekt zu verfügen und die Reservation ersatzlos zu stornieren. In der Grundmiete sind immer Elektrizität sowie Heizung inbegriffen.
2.2. Der Mieter informiert bei der Buchung über die gebuchte Anzahl Erwachsene und Kinder (0 bis 1 Jahr sowie 2 bis 11 Jahre). Entsprechend angegebenen Personen werden die Betten bezogen. Eine Überbelegung ist nicht gestattet. Das Mietobjekt darf nicht weiter- oder untervermietet werden. Eine Zuwiderhandlung berechtigt den Vermittler zum sofortigen Entzug des Schlüssels der Ferienwohnung oder Ferienhauses während der gebuchten Periode.
3. Beschädigungen/Kaution
Inventar und Mietobjekt müssen mit Respekt und Sorgfalt behandelt werden, die Hausordnung ist einzuhalten. Vom Mieter oder Mitbewohner verursachte Beschädigungen oder Verluste sind VIVA-Ferien AG sofort zu melden und entsprechend zu entschädigen. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbewohnern verursachten Schäden.
3.1. VIVA-Ferien AG ist berechtigt für das Ferienobjekt vor Anreise eine Kaution (Überweisung oder Reservation auf Kreditkarte) zu verlangen. Dies gilt als Sicherheit und wird im Normalfall innert 7 Tagen rückvergütet. Allfällige Schäden, die uns nicht gemeldet wurden, sowie Nachreinigung von einem stark beschmutzten Objekt werden direkt mit der Kaution verrechnet.
4. Anreise/Aufenthalt/Abreise
Zirka 7-10 Tage vor Ihrer Anreise erhalten Sie per Email-Link Ihre Reiseunterlagen. Den Schlüssel zu Ihrer Ferienwohnung erhalten Sie gemäss Ausschreibung in den Reiseunterlagen. Es erleichtert Ihren Ferienbeginn/Aufenthalt, wenn Sie diese gut durchlesen.
4.1. Das Ferienobjekt wird in einem sauberen Zustand gemäss Ausschreibung übergeben. Falls Mängel vorhanden sind, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir baldmöglichst Abhilfe leisten können. Während des Ferienaufenthaltes sind wir jederzeit zu unseren Büro-Öffnungszeiten in St. Moritz für Fragen oder Anliegen erreichbar.
4.2. In allen Ferienwohnungen von VIVA-Ferien AG ist Rauchen untersagt. Haustiere sind nur erlaubt nach vorgängiger Absprache mit VIVA-Ferien AG.
4.3. Vor Ihrer Abreise wird ein Termin zur Schlüsselübergabe vereinbart. Der Mieter ist verpflichtet das Objekt sauber zu halten und am Abreisetag besenrein abzugeben. Geschirr muss sauber abgewaschen und versorgt, sowie Abfallsäcke oder Leergut entsorgt sein. Es dürfen nur vorgeschriebene, gebührenpflichtigen Abfallsäcke (rot) verwendet werden.
4.4. Die Anreise- sowie die Abreisezeiten sind auf Ihrer Reservationsbestätigung vermerkt. Abweichungen können nur auf Anfrage und in Ausnahmen erteilt werden. Der Mieter ist für die Anreisezeit persönlich verantwortlich. Bei Abweichungen muss VIVA-Ferien AG im voraus informiert werden.
5. Leistungsänderung und Ersatzmiete
Bei unvorhergesehenen Umständen, die ausserhalb unserer Macht als Vermittler liegen und den Bezug des Mietobjektes verunmöglichen, ist VIVA-Ferien AG berechtigt, ein gleichwertiges Alternativobjekt ohne Ersatzforderungen anzubieten. Bei Ablehnung dieses Angebotes wird der bezahlte Betrag rückvergütet. VIVA-Ferien AG ist in diesem Falle nicht schadenersatzpflichtig.
6. Internet
Alle Wohnungen von VIVA-Ferien AG sind mit Gratis-WLAN ausgerüstet. Den Code dazu erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Dieser ist ausschliesslich für den Mieter bestimmt. Auf die Leistungsstärke und Signale hat VIVA-Ferien AG keinen Einfluss. Dem Mieter ist es untersagt verbotene Dateien zu laden, Herstellung von Verbindungen, welche Kosten oder andere Gegenleistungen verursachen. Ebenfalls ist es untersagt Einrichtungen zu benutzen die das WLAN stören könnten. Missachtungen können jeder Zeit geahndet werden.
7. Annullation/Versicherung
Bei einem Rücktritt von Ihrer Buchung verrechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr sowie folgende Annullationskosten:
– bis 60 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises+Bearbeitungsgebühr
– von 59-30 Tagen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises+Bearbeitungsgebühr
– ab 29 Tagen vor Mietbeginn 100% des Mietpreises+Bearbeitungsgebühr
Bei Annullation oder Umbuchung wird Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 180.00 verrechnet. Falls aus irgendwelchen Gründen die Wohnung frühzeitig verlassen wird, bleibt der gesamte Preis geschuldet.
In allen anderen Fällen gelten unsere normalen AGB’s.
7.1. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung sowie für allfällige Schäden eine Haftpflichtversicherung. Mit der Buchungsbestätigung schicken wir Ihnen 2 Links zu, damit Sie die Möglichkeit haben bei Bedarf selbst eine Versicherung abzuschliessen. Hier gelten die allgemeinen Bedingungen des Versicherers. Die Annullierungskosten-Versicherung übernimmt die gemäss Vertrag geschuldeten Annullierungskosten, wenn Sie z.B. infolge Krankheit oder Unfall den Aufenthalt nicht antreten können oder vorzeitig beenden müssen.
8. Gerichtsstand und Rechtswahl
Alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis zwischen Ihnen und VIVA-Ferien AG untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich der Geschäftssitz von VIVA-Ferien AG.